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Regel zur Änderung an Prüfberichten und Übernahme von Prüfergebnissen

Die nachfolgende Regelung der LABCO GmbH (im Folgenden LABCO genannt) beschreibt die Fälle, in denen es möglich ist, Änderungen an bereits verfassten Prüfberichten vorzunehmen oder bereits erzeugte Prüfergebnisse in neu zu erstellende Prüfberichte zu übernehmen. Sie legt außerdem Kriterien fest, in welchen Fällen zwingend eine Neuprüfung erforderlich ist. Eine Änderung an abgeschlossenen Prüfberichten oder die Erstellung eines neuen Prüfberichtes mit bereits erzeugten Ergebnissen ist in jedem Fall kostenpflichtig, sofern sich die gewünschte Änderung nicht auf einen Fehler seitens LABCO zurückführen lässt. Neue Prüfberichte werden in Abhängigkeit der gewünschten Änderung mit einem neuen Index oder einer komplett neuen Prüfauftragsnummer versehen. Grundsätzlich schließt es LABCO aus, Prüfergebnisse aus externen Prüfungen zu übernehmen, die nicht durch uns beauftragt wurden. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um die Dienstleistungen akkreditierter oder nicht akkreditierter Anbieter handelt. Unabhängig von den unten aufgeführten Regelungen wird LABCO weiterhin jede Änderung an Prüfberichten sowie die Übernahme von Prüfergebnissen nachvollziehbar und nachverfolgbar in den Prüfberichten dokumentieren.

5-Jahres Regel

LABCO ermöglicht Änderungen an Prüfberichten für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Freigabe des Index 0 des entsprechenden Prüfberichtes. Es gilt der Monat der Freigabe. Die Übernahme von Prüfergebnissen in neue Prüfberichte ermöglicht LABCO, sofern alle unten aufgeführten Kriterien erfüllt sind, ebenfalls für einen Zeitraum von 5 Jahren. Es gilt der Monat der Freigabe des Prüfberichtes, in dem die Prüfergebnisse erstmalig veröffentlicht wurden. Bei Prüfergebnissen, die entsprechend der oben beschriebenen Regel älter als 5 Jahre sind, ist eine Neuprüfung erforderlich. Ausnahme: Sollen Prüfergebnisse lediglich gegen neue Grenzwerte, ohne Änderung an Prüfparametern, verglichen werden, so ist dies nach sorgfältiger Prüfung der Gegebenheiten innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren entsprechend obiger Regelung möglich.

Beispielhafte Szenarien zur Übernahme von Prüfergebnissen

Folgende mögliche Gründe sind für die Übernahme bereits erzeugter Prüfergebnisse in neue Prüfberichte denkbar.

  • Änderung eines Prüfberichtes (alle Ergebnisse oder nur Teilergebnisse) auf eine neue Spezifikation bzw. auf einen neuen Ausgabestand einer Spezifikation…
    • …ohne zusätzliche Prüfungen.
    • …mit zusätzlichen Prüfungen an bereits vorhandenen Mustern.
    • …mit zusätzlichen Prüfungen an nachgelieferten Mustern.
  • Zusammenfassen mehrerer bereits vorhandener Prüfberichte zu einem neuen Prüfbericht, ebenso mit oder ohne zusätzliche Prüfungen.

Diese Auflistung ist nicht vollständig, weitere Szenarien zur Übernahme von Prüfberichten sind denkbar.

Kriterien zur Übernahme von Prüfergebnissen

Nachfolgende Kriterien müssen erfüllt sein, um bereits erzeugte Prüfergebnisse in neue Prüfberichte übernehmen zu können.

  • Einhaltung der 5-Jahres Regel.
  • Neue und alte Berichte beziehen sich auf das identische Produkt in der gleichen Version. Bei Zusatzprüfungen an nachgelieferten Mustern wird LABCO kostenpflichtige Untersuchungen durchführen, um sicherzustellen, dass es sich um das identische Produkt handelt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen dienen der internen Dokumentation und sind nicht Bestandteil des neu zu erstellenden Prüfberichtes.
  • Die Prüfungsdurchführung der ursprünglichen Prüfspezifikation und der für den neuen Prüfbericht anzuwendenden Prüfspezifikation müssen identisch sein.

Ausschlusskriterien zur Übernahme von Prüfergebnissen bzw. Änderung von Prüfberichten

Ist eines der folgenden Kriterien erfüllt, können Prüfberichte nicht geändert bzw. Prüfergebnisse nicht in neue Prüfberichte übernommen werden:

  • Prüfergebnisse beziehen sich auf unterschiedliche Produkte oder unterschiedliche Versionen eines Produktes.
  • Bei einer Änderung des Handelsnamens ist eine Neuprüfung erforderlich.
  • Der Auftraggeber kann auf einem Prüfbericht nicht geändert werden.
  • Der Prüfguthersteller kann auf einem Prüfbericht nicht geändert werden.

Diese Auflistung ist nicht vollständig, weitere Szenarien die zum Ausschluss der Übernahme von Prüfergebnissen bzw. der Änderung von Prüfberichten führen, sind denkbar und werden im Einzelfall geprüft.

Revision 1, vom 15.07.2021

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